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Stillhalteabkommen

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Stillhalteabkommen-Ende

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jedes Stillhalteabkommen enthält eine Beendigungsklausel. Nach grundsätzlichen Hinweisen sollen die denkbaren Beendigungsmöglichkeiten erläutert werden:

Grundsätzliches

  • Beendigungs-Varianten
    • Beendigung vor Bestandesaufnahme (IST-Zustand) bzw. bevor die Recovery-Strategie festgelegt und die Krisensituation unter Kontrolle ist
    • Beendigung nach Erreichen des Turnarounds (SOLL-Zustand)
  • Beendigungsvorbehalte
    • Vorbehalt der Übervorteilung
    • Vorbehalt der unzulässigen Selbstbindung
    • Siehe Beendigungsfolgen

Ordentliche Beendigung

  • Klausel zur automatischen Beendigung nach vereinbarter Laufzeit des Stillhalteabkommens
    • Kalenderdatum
    • Eintritt eines abstrakt feststellbaren Ereignisses (keine Potestativbedingung)
  • Kündigungsrecht der Banken oder beider Parteien
    • Kündigungsfrist und Kündigungszeitpunkt
    • Jederzeitiges Kündigungsrecht widerspricht meistens Sinn und Zweck des Stillhaltens und verunmöglicht dem Kreditnehmer die Beibehaltung des Going Concern-Vorbedingung
  • Klauselgegenstand
    • Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen gilt bei ordentlicher Stillhalteabkommens-Kündigung als unangemessen
    • Veränderte Verhältnisse / Eintritt der Konsolidierung der finanziellen Situation > Banken überführen ihre Einzelkredite meistens in einen Konsortialkredit

Ausserordentliche Beendigung

  • Als Gründe für eine ausserordentliche Beendigung werden in den Stillhalteabkommen bezeichnet
    • Unwahre Angaben
    • Nichteinhaltung von Zusicherungen
    • Pflichtverletzungen des Kreditnehmers
  • Ausnahme
    • Keine unbedingte Verkaufsverpflichtung von Geschäftsvermögen des Kreditnehmers als Kündigungsgrund
  • Klauselgegenstand
    • Sofortige Kreditkündigung und Fälligstellung ausstehender Forderungen verständlich und erlaubt

Beendigungsfolgen

  • Gestundete Forderungen werden mit dem Dahinfallen des Stillhalteabkommens fällig
    • Fälligkeit gestundeter Forderung wurde durch Stillhalteabkommen für dessen Dauer aufgeschoben
  • Während Stillhalteabkommen auslaufende Kreditverträge werden mit Beendigung des Stillhalteabkommens ohne weiteres beendet
  • Vor Abschluss des Stillhalteabkommens gekündigte, diesem aber unterstellte Kredite gelten ohne weiteres als beendet
  • Weitergeltung der Konditionen-Vereinheitlichung oder Wiederaufleben der ursprünglichen Kreditvertrags-Konditionen?
    • Einzelfallbeurteilung erforderlich
  • Ausserordentliche Kündigung von Krediten, bei denen während der Gültigkeit des Stillhalteabkommens eine sog. „Event of Default“ gemäss Kreditvertrag eingetreten ist
    • Einzelfallbeurteilung erforderlich

Die Angemessenheit bzw. der Eintritt der Voraussetzungen für eine Stillhalteabkommens-Beendigung sind im konkreten Einzelfall zu beurteilen.

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