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Stillhalteabkommen

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Stillhalteabkommen-Beginn

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das formelle Stillhalteabkommen findet seinen Anfang in folgenden Kautelen:

Grundsätzliches

  • Das Stillhalteabkommen beginnt in der Regel mit einem „Vorläufigen Stillhalteabkommen“, wird in einem „Informellen Stillhalteabkommen“ fortgesetzt und findet seinen definitiven Beginn unter Einbezug des Kreditnehmers mit dem „Formellen Stillhalteabkommen“
  • Vgl. hiezu Stillhalteabkommen-Arten

Abschluss Stillhalteabkommen

  • Zustandekommen meistens durch schriftliche Niederlegung der mündlich getroffenen Stillhaltevereinbarung

Inkrafttreten Stillhalteabkommen

  • Stichtag gemäss Vereinbarungstext

Abschlusswirkungen

  • Banken-/Banken-Verhältnis
    • Federführung
    • Entscheidungsfindung
    • Verteilschlüssel
    • Verlustausgleich
  • Banken-/Kreditnehmer-Verhältnis
    • Kerngehalt des Stillhaltens
      • Verzicht auf Kreditkündigung
      • Offenhaltung von Kreditlinien
      • Forderungsstundung
    • Konditionen-Vereinheitlichung
    • Kreditnehmer-Zusicherungen
    • Kreditnehmer-Verpflichtungen
    • Sanierungsbeiträge

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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