Einleitung
Je nach Situation müssen oder wollen die kontrahierenden Banken den Kreditschuldner in das Stillhalteabkommen mit einbeziehen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gilt folgendes als Regelungsbedarf:
Weiterführende Informationen
- Sicherungszedent in Zahlungsschwierigkeiten | zession.ch
- Stundung