LAWINFO

Stillhalteabkommen

QR Code

Kreditnehmer-Verpflichtungen

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stillhalteabkommen enthalten immer sog. „Convenants“ wie die Kreditverträge selbst. Es sind dies:

  • Handlungspflichten
  • Unterlassungspflichten

Obwohl hier die Voraussetzungen des konkreten Einzelfalls massgebend sind, sollen die üblichsten Abreden von Kreditnehmer-Verpflichtungen kurz erläutert werden:

Steering Committee

  • =   Steuerungsausschuss
  • Teilnehmende
    • Bankenvertreter
    • Kreditnehmer
    • ev. weitere Vertreter von Interessengruppen
      • Arbeitnehmer
      • Lieferanten
      • Behördenvertreter
      • Aktionäre
  • Funktion
    • Koordination der Restrukturierungs- und Sanierungsbemühungen
  • Vorsicht!
    • Risiko der Begründung einer faktischen Organschaft
    • Vermeidung
      • Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
      • Konkursverschleppung

Beizug Sanierungsberater

Veranlassung von Sanierungs- und/oder Restrukturierungsmassnahmen

  • Ausgangslage / Planungsstand
    • Massgeblichkeit des Planungsstandes der Krisenbewältigung des Kreditnehmers
    • Konzeptstand
      • Vor Skizzierung des Konzeptentwurfs?
      • Konzepterstellung in Arbeit?
      • Konzept erstellt?
      • Konzept in Umsetzung?
    • Auswahl der Mittel
  • Erstelltes Turnaround-Konzept
    • Bankenzustimmung?
    • Umsetzungspflicht
    • ev. nur, aber immerhin Zielerreichungspflicht
  • Zielerreichungs-Klauseln
    • Verpflichtung des Kreditnehmers, bestimmte Zielgrössen (Milestones) zu erreichen
  • Vorsicht!
    • Risiko der Begründung einer faktischen Organschaft
    • Vermeidung
      • Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
      • Konkursverschleppung

Desinvestitionen

  • Verkauf von Unternehmensaktiven,
    • mit Erlös-Verwendungspflicht zur Rückführung der vom Stillhalteabkommen erfassten Kredite,
    • nach Massgabe des unter den Banken festgelegten Verteilungsschlüssels, und zwar
      • primär Überbrückungskredite, die nach Inkrafttreten des Stillhalteabkommens gewährt wurden
      • sekundär andere oder früher gewährte Kredite

Informationspflichten

  • Regelmässiges Reporting
    • Budgeteinhaltung
    • Umsetzungsstand des Restrukturierungs- bzw. Sanierungskonzepts, bis zum Turnaround
    • Umsetzungsstand der Desinvestitions-Vorhaben
  • Berichterstattung über besondere Ereignisse

Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Geschäfte

  • Zweck
    • Kontrolle bilanz-, ertrags- und kredit-relevanter Aspekte
      • Belastung von Aktiven
      • Erhöhung der Passiven
      • Liquiditätsabfluss
  • Genehmigungs-Klauseln
    • Pflicht für gewisse Geschäfte die vorgängige Zustimmung der Banken einzuholen
      • Unternehmensakquisitionen
      • Investitionen
      • Neue Bankkredite
    • Pflicht, ohne Banken-Zustimmung keine neuen Sicherheiten zu gewähren (Negative Pledge Clause)
      • Ausnahme
        • Besicherung von Überbrückungskrediten

Mittelverwendung

  • Zweck
    • Interesse an der Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel nicht zur Tilgung der Forderungen anderer (Finanz-)Gläubiger oder der Konzernmutter
    • Verhinderung der Mittelverwendung zur Dividendenausschüttung an die Aktionäre
  • Mittelverwendungs-Klauseln
    • Regelung der Mittelverwendung durch den Kreditnehmer
    • Positivliste
      • =   zulässige Mittelverwendungen
    • Negativliste
      • =   unzulässige Mittelverwendungen
  • Vorsicht!
    • Vermeidung
      • Paulianische Anfechtung

Gleichmässige Kreditbeanspruchung

  • Gleichbehandlungsgrundsatz
    • Banken legen Wert auf Gleichbehandlung
  • Gleichbehandlung
    • Verpflichtung des Kreditnehmers zur gleichmässigen resp. proportionalen Kreditbenutzung aller Banken

Gewährung zusätzlicher Sicherheiten für die Einräumung eines Stillhalteabkommens

  • Besicherungs-Arten
    • Personalsicherheiten
    • Realsicherheiten
    • Drittsicherheiten und Drittpfänder
    • Vgl. Sicherheiten
  • Grenzen zusätzlicher Besicherungen
    • Kreditnehmer hat keine disponiblen Aktiven mehr
    • Fehlende Sicherstellungsbereitschaft Dritter
    • Vermeidung Gläubigerbenachteiligung
      • Paulianische Anfechtung
      • Vorgehen
        • (adäquate) Besicherung vor Kreditgewährung bzw. -auszahlung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.