Für die Eingehung eines Stillhalteabkommens verlangen die Banken vom Kreditnehmer meistens Zusicherungen wie
- Zusicherung, wonach keine Betreibungshandlungen, keine Konkursandrohungen und kein Konkursaufschub pendent sind
- Zusicherung, wonach keine nicht offengelegte Verpflichtungen und Schulden bestehen
- Vollständigkeitserklärung
- Wahrheitserklärung
- Bestätigung, dass keine wesentlichen Tatsachen und Informationen verschwiegen wurden