Die UBS AG, die Credit Suisse AG und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben dem Vernehmen nach „Richtlinien für Kreditgeber bei finanziellen Schwierigkeit eines Kreditnehmers (Schweiz)“ unterzeichnet, welche in Praxis unter dem Namen „Grossbankenvereinbarung“ bekannt wurde, unterzeichnet.
Diese „Grossbankenvereinbarung“ ist eine Art unveröffentlichtes Standregelwerk für „formelle Stillhalteabkommen“.
Weiterführende Informationen
Literatur
- FÄSSLER URS, Federführung bei Firmensanierungen, Bern/Stuttgart/Wien 2007, S. 23 f. und S. 30
- MÜLLER-GANZ JOERG, Turnaround – Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen, Zürich 2004, S. 223 ff.
- SENN DOROTHEA, Die Haftung des Verwaltungsrates bei der Sanierung der AG, Diss. Basel 2001, S. 117
- RUFER ROLF, Banken-Stillhalteabkommen (2), in: DepK-News, Nr. 2, Newsletter des Departements Kredite der Zürcher Kantonalbank, Zürich, vom Juli 1993 (Einhaltung der Regeln des „Grossbankenabkommens“ durch die ZKB, obwohl diese das Abkommen nicht unterzeichnet habe)