Ein Stillhalteabkommen ist verbreitet bei
- Involvierung mehrerer kreditgebender Banken (eine einzelne Bank kann einfach mit der Einleitung von Zwangsvollstreckungsschritten zuwarten)
- grösseren Unternehmen
- mit viel Personal
- mit gesamt-schweizerischer oder regionaler Bedeutung
- Unternehmen mit unverzichtbarem Versorgungscharakter
- u.ä.